Versicherungen im Kleingartenverein

Folgende Versicherungen sind als Gruppenverträge für unseren Kleingartenverein durch den Kreisverband abgeschlossen worden:

 

Haftpflichtversicherung

Rechtsschutzversicherung

Unfallversicherung

 

Folgende Versicherungen sollten durch den Kleingartenverein abgeschlossen werden:

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Vereinsheimversicherung

Dienstfahrten-Kaskoversicherung

 

Folgende Versicherungen sollten durch jeden Kleingärtner abgeschlossen werden:

 

Gebäudeversicherung

Hausratversicherung

 

Die Fürsorgepflicht jedes Vorstandes eines Kleingartenvereines sollte sein, etwaigen Risiken von seinem Verein und deren Funktionsträgern oder/und seinen Kleingärtnern ggf. durch entsprechende Versicherungsverträge selbst abzusichern bzw. durch den Kleingärtner absichern zu lassen.

Was mache ich im Schadensfall?

Haftpflichtversicherung

Der Kleingartenverein bzw. Kleingärtner kann gem. § 823 BGBzur Schadensersatzpflicht herangezogen werden.

 

Schäden die durch Verschulden des Kleingartenvereins oder deren Kleingärtner gegenüber Dritten entstehen können bzw. entstanden sind,. Prüft diese Versicherungsart die Haftpflichtfrage, die Entschädigung begründeter oder die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche.

 

Möglichkeiten von Haftpflichtschäden:

 

-         Glätteunfall

-         Kabel- oder Leitungsschaden

-         Sachschäden

-         Spielplatzunfall

-         Wegeunfall

 

Aus den Unfällen evtl. resultierende Folgeschäden können sein:

-         Lohnfortzahlung an den Arbeitgeber

-         Schmerzensgeld für den Geschädigten

-         Kosten für Heilbehandlung an die Krankenkasse

Achtung:

Der Versicherungsschutz gilt nur für das gepachtete Gelände des Vereins.

Es sind Schäden an fremden Eigentum (z.B. geleaste, gemietete oder gepachtete Gegenstände etc) und daraus resultierende Vermögensschäden ausgeschlossen. Diese Schäden trägt der Verein selbst.

Rechtsschutzversicherung

bietet u.a. folgenden Versicherungsschutz für:

Ø      Arbeits-Rechtsschutz

Ø      Disziplinar- und Standes – Rechtsschutz

Ø      Grundstücks-Rechtsschutz

Ø      Schadenersatz-Rechtsschutz

Ø      Sozialgerichts-Rechtsschutz

Ø      Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Ø      Straf-/Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz

 

Rechtsstreitigkeiten können sich ergeben z.B.

 

Ø      bei der Anmietung von Versammlungsräumen

Ø      bei ausstehenden Zahlungen – trotz Mahnungen

Ø      bei Nichtbeachtung der Gartenordnung

Ø      beim Pachtverhältnis mit dem Verpächter

Ø      beim Einzelpachtverhältnis des Vereins mit seinem Mitglied

 

Achtung:

Die Rechtschutzversicherung übernimmt erst nach 3 Monaten anfallende Rechtsstreitigkeiten, Ausnahme bildet die Straf-/Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz.

Unfallversicherung

Dieser Vertrag sichert je nach Größe des Vereins seine Mitglieder gegen die Folgen eines Unfalls (Personenschäden) bei einem organisierten Arbeitseinsatz im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit ab.

 

Die Versicherung übernimmt folgende Leistungen:

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Vermögensschäden sind diejenigen Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind noch sich aus solchen herleiten.

Die Versicherung deckt Schäden ab, die durch fehlerhafte Entscheidungen gegenüber Dritten entstehen und dadurch dem Verein ein Schaden entsteht.

Sie können z. B. entstehen durch

Der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) haftet im Zweifelsfall mit seinem Privatvermögen.

Vereinsheimversicherung

Hierbei ist es wichtig eine Gebäude- und Inventar-Versicherung des Vereines abzuschließen.

Die Gebäudeversicherung umfasst die Bauhülle des Objektes. Sie sollte den Neu (Wiederaufbau-) wert des Gebäudes sowie die Aufräumungs- und Abbruchkosten umfassen.

Sie umfasst Feuer, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Glasbruch.

Die Inventar- bzw. Inhaltsversicherung sollte alle beweglichen Gegenstände gegen Feuer, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Glasbruch umfassen. Auch hier ist es ratsam Neu (Wiederbeschaffungs-) wert der beweglichen Gegenstände zu versichern.

Dienstfahrten-Kaskoversicherung

Erledigungen oder Teilnahme an Veranstaltungen jeglicher Art im Rahmen eines Auftrages des Vereines mit dem Privat-PKW sind sog. „Dienstfahrten“.

 

Diese Versicherung kommt u.a. für folgende Schäden auf:

 

Ø      selbstverschuldeter Unfall mit oder ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer

Ø      Fahrerflucht des anderen Verkehrsteilnehmers.

Ø      Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen

 

Die Reparaturkosten werden ohne Selbstbeteiligung für das angemeldete Auto übernommen.

 

Die eigene Kaskoversicherung wird nicht in Anspruch genommen und somit erfolgt keine Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt.

Nicht Bestandteil dieser Versicherung sind Tatbestände, die unter die Teilkaskoversicherung fallen.

 

Diese Versicherung kann jedes Vorstandsmitglied abschließen, der sog. Dienstfahrten macht.

Gebäudeversicherung

Jeder Gartenfreund(in) hat seine Gartenlaube selbst zu versichern, da er für sein Eigentum selbst verantwortlich ist.

 

Die Grundversicherung beträgt z.Z. 26,00 EUR inkl. Beräumung für

 

Ø      am Gebäude inkl. Fundament3.000,00 EUR

Ø      Glasbruch500,00 EUR

Ø      Inventar2.000,00 EUR

 

Die Versicherung sollte u.a. folgende Leistungen enthalten:

 

Ø      Abbruch- und Aufräumungskosten

Ø      Beschädigung oder Zerstörung der Fäkaliengrube

Ø      Einbruch- und Diebschadenschäden

Ø      Feuer-, Hagel- und Sturmschäden an der Laube

Ø      Glasbruchschäden

Ø      Vandalismusschäden

 

Diese Versicherung ist eine Neuwertversicherung. Die Höhe bestimmt aber jeder Gartenfreund(in) selbst. Bei einer Unterversicherung wird bei einem Schadensfall nicht die volle Schadenssumme ausgezahlt.

 

Die Entschädigungssumme errechnet sich wie folgt:

 

Schadenssumme x Versicherungssumme

tatsächlicher Neuwert

 

Achtung:

Die Versicherung übernimmt nur den Wiederbeschaffungswert für eine Gartenlaube von max. 24 m2.

 

Brandschaden

Eine Gartenlaube von 30 m2 die unter Bestandsschutz fällt, brennt vollständig ab. Durch diesen Brand ist der Bestandsschutz für die Gartenlaube von 30 m2 weggefallen. Die Errichtung einer Gartenlaube muss über einen Bauantrag erfolgen.

 

Wurde die Versicherungssumme für die 30 m2 abgeschlossen, so erhalten Sie die Entschädigungssumme für nur 24 m2 und für eine überdachten Freisitz max. 500,00 EUR.

Hausratversicherung

Wie bei der Gebäudeversicherung ist auch diese Versicherung eine Neuwertversicherung. Versichert man sich zu wenig, so entsteht eine Unterversicherung.

 

Diese Versicherung umfasst seit Januar 2009 auch Folgeschäden auf Grund von Sturm. Versichert sein sollte

 

Ø      Einbruch-Diebstahlschäden von Inhaltsgegenständen

Ø      Gartentor- und Zaunbeschädigungen in Verbindung mit einem Einbruch in die Gartenlaube

Ø      Glasbruchversicherungen bei Gewächshäusern

Ø      Vandalismusschäden an Inhaltsgegenständen

 

Versichert sind alle beweglichen Gegenstände der Gartenlaube wie z.B. Kühlschrank, Radio (max. 100,00 EUR), Fernseher (max. 250,00 EUR), Rasenmäher etc.

 

Oft hat man das Problem mit dem Nachweis von gekauften Gegenständen / Materialien. Dies ist kein Problem. Die Versicherung zahlt zu nächst den Zeitwert. Hat man den Gegenstand wiederbeschafft so wird der Kaufbeleg eingereicht und die Versicherung zahlt den Differenzbetrag zwischen Zeit- und Neuwert. Vorausgesetzt man ist nicht unterversichert.

 

Achtung:

Wichtig ist es auf besondere Bestimmungen (Klauseln) zur Aufbewahrung von Triebstoffen (Benzin für Rasenmäher) oder auch zur Einbruchsicherung zuachten.

 

Keine gartenüblichen Gegenstände sind u.a. der Notebook. Hierbei tritt in der Regel die Haushaltsversicherung Ihrer Wohnung ein, soweit Sie eine haben.

 

Was mache ich im Schadensfall?

Ø      Information an den Vorstand

Ø      bei Feuer- und Einbruch-Diebstahlschäden polizeiliche Meldung

Ø      Meldung an die Versicherung (Schadensformular und –nummer anfordern)

 

anschließend

 

Ø      Ausfüllung der Schadensanzeige

Ø      Schadensanzeige durch den Verein bestätigen lassen

Ø      Einreichung der Anzeige ggf. bei Feuer- und Einbruch-Diebstahlschäden mit polizeilicher Bestätigung und allen vorhandenen Anschaffungsbelegen

 

Ende des Dokumentes