Wichtige Informationen für alle Mitglieder
Die außerordentliche Mitgliederversammlung am 26.09.2026 hat beschlossen, dass alle Nadelgehölze zu entfernen sind.
Bitte führt radikale Rückschnitte und die Entfernung ausschließlich in diesem Zeitraum durch. Plant die Arbeiten frühzeitig und beachtet die geltenden Natur- und Baumschutzvorgaben.
Hecken und andere Gehölze dürfen vom 1. März bis 30. September grundsätzlich weder radikal zurückgeschnitten noch beseitigt werden (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Für Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen gilt dieses Verbot nicht pauschal. Artenschutz und erforderliche Genehmigungen sind ganzjährig zu beachten.
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
zu einem Kleingarten gehören der Anbau von Obst, Gemüse und Kräutern für den eigenen Bedarf sowie die Erholung, wobei in der Regel mindestens ein Drittel der Gesamtfläche des Gartens für diesen Anbau zu bewirtschaften ist.
Beeren & Obstgehölze
Beete & Hochbeete
Küchenkräuter
Bitte nutzt eure Gärten aktiv für den Anbau und pflegt die Anbauflächen regelmäßig. Rasen und Zierpflanzen allein reichen für die kleingärtnerische Nutzung nicht aus.
Bei der letzten Gartenbegehung zeigte sich, dass die kleingärtnerische Nutzung teilweise noch nicht ausreichend umgesetzt wird. Wir bitten daher alle Mitglieder, ihre Anbauflächen zu überprüfen und bestehende Defizite zu beheben.
Bitte nutzt die Herbstmonate, um die Anbauflächen für das kommende Gartenjahr vorzubereiten. Pflegt die vorhandenen Beete, verbessert bei Bedarf den Boden und plant den Anbau von Obst, Gemüse und Kräutern für das Folgejahr.
In Teilen erledigt
Instandsetzung und Farbarbeiten
Begonnen (Nacharbeit erforderlich)
Erfolgt über den Winter
Holzaustausch der Plattform, Tritte und Aufstieg - erledigt. Der komplette Anschliff und Lasur erfolgt im Frühjahr.
Erledigt beim Arbeitseinsatz
Muss mindestens an 2 Tagen in Folge erfolgen. Hintergrund: unbekannter Zustand der Zwischendecke (Wasserschaden) / kurzfristige Beschaffung des notwendigen Materials.
Mit dem Abstellen des Gartenwassers werden die Ketten in der Anlage für den Winter verschlossen.
Sollte dennoch im Notfall das Befahren der Anlage (innerhalb der Ketten) unbedingt erforderlich sein, kann dies für Ausnahmefälle abgesprochen werden.
Die vereinbarten Termine für das Befahren (innerhalb der Ketten) sind dann einzuhalten (!!!) und ausschließlich für Beladung/Abfahrt (aus dem durch die Ketten abgesperrten Bereichs) vorgesehen.